Die Polizei in Deutschland hat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten oder wiederherzustellen. Daneben regelt sie den Straßenverkehr und verfolgt strafbare Handlungen. Sie ist ein Exekutivorgan des Staates.
In Deutschland ist das Polizei- und Ordnungsrecht Sache der einzelnen Bundesländer, daher ist sie auch sehr unterschiedlich in Deutschland organisiert. Lediglich die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt untersteht dem Geschäftsbereich des Bundesministerium des Inneren.
Bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Polizei der Länder arbeiten die Mitarbeiter in verschiedenen Diensten. Unterschieden werden vier Stufen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ''eingruppiert'' sind:
- Einfacher Dienst
- Mittlerer Dienst
- Gehobener Dienst
- Höherer Dienst
Je höher die Stufe desto höher das Einkommen, aber auch die vorausgesetzte Schulbildung:
Mittlerer Dienst
= FOS-Reife (nach Klasse 10)
Gehobener Dienst
= mindestens Fachhochschulreife
Höherer Dienst
= abgeschlossenes Universitätsstudium bzw. Master
Sonderfall: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Die fünf norddeutschen Länder haben ein gemeinsames Laufbahnmodell eingeführt, Es besteht nur noch aus zwei Laufbahngruppen. Laufbahngruppe 1 fasst den bisherigen einfachen und den mittleren, Laufbahngruppe 2 den gehobenen und den höheren Dienst zusammen.